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07er Nummer (Allgemein)

chris, Wednesday, 12.12.2001, 16:43 (vor 8878 Tagen)


Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, denn viele Reden davon, wann
man eine 07er Nummer furs Auto bekommt???

vielen Dank
christian(eta- Fahrer)

Re: 07er Nummer

Fabs, Wednesday, 12.12.2001, 17:54 (vor 8878 Tagen) @ chris


Als Antwort auf: 07er Nummer von chris am 12. Dezember 2001 16:43:14:

Offiziell:

Fahrzeuge mit rotem 07-Kennzeichen dürfen ausschliesslich auf folgenden Fahrten bewegt werden:

-Probefahrten
-Überführungsfahrten
-Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust
-Werkstattfahrten
-Einstellfahrten
-An- und Abfahrt zu Oldtimerveranstaltungen
-Fahrten auf Oldtimerveranstaltungen

WICHTIG: Fahrzeuge mit roten 07-Kennzeichen dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen ( Strassenrand, öffentlicher Parkplatz ) abgestellt werden. Beim Abstellen oder Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen ist das Fahrzeug nur eingeschränkt haftpflichtversichert. Zudem hat der Halter den Nachweis zu erbringen, dass das Abstellen oder Parken zwingend notwendig war.
Eine Ausnahme kann sein:

-Wenn das Fahrzeug vor der Werkstatt geparkt werden muss.
-Wenn bei Oldtimerveranstaltungen kein Platz mehr auf dem
Veranstaltungsgelände ist.

Wenn im Rahmen einer Veranstaltung, ein Mittagessen in einem Restaurant eingenommen wird, vor dem sich kein privater Parkplatz befindet

Es gilt keine Ausnahme,

-wenn das Fahrzeug über Nacht vor dem Haus geparkt wird
-wenn das Fahrzeug mit einem Verkaufsschild auf öffentlichen Verkehrsflächen
geparkt wird


Noch ne Anmerkunk: Eine Erteilung ist aber nicht bundeseinheitlich geregelt und liegt weitestgehend im Ermessensspielraum des zuständigen Amtes.
Also Fazit: quasi nicht für Alltagsauto geeignet.... wird teilweise auch nur unter Nachweis eines angemeldeten Alltagsautos vergeben....


Lieg ich soweit richtig??? Hier fahren ja einige mit 07er Nummer rum....

Hoffe konnte helfen


Fabian

Re: 07er Nummer

Volki e21, Friday, 14.12.2001, 12:32 (vor 8876 Tagen) @ chris


Als Antwort auf: 07er Nummer von chris am 12. Dezember 2001 16:43:14:

Moin,moin, Du wolltest sicher Bedingungen zur Erlangung der 07er, nicht (nur)die Regeln wenn man sie schon hat. Grundregel: Fz. muß 20Jahre oder älter sein, Ausnahmen gibt es bei ganz, ganz seltenen Fz., aber sicher nicht bei einem seltenen 5 Jahre alten. In verschiedenen Zulassungsbezirken wird auch noch ein guter Zustand verlangt, ob das rechtlich haltbar ist bleibt dahingestellt. Vielleicht will ja einer einen Musterprozess führen? Versicherung für rote braucht man auch, ist wohl auch nicht mehr so leicht, die passende zu finden.
Sollte alles geklappt haben, ist die Benutzung als Alltagsfahrzeug wirklich zu lassen!!! Die Schilder gibt es auf Widerruf, sie sind schneller wieder weg als man schauen kann!! Die Erlangung wird auch immer schwerer, eben wegen der "schwarzen Schafe". Am besten fragst Du mal bei "Deiner" Zulassungsstelle an. Gruß...

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