Re: 07er Nummer (Allgemein)
Als Antwort auf: 07er Nummer von chris am 12. Dezember 2001 16:43:14:
Offiziell:
Fahrzeuge mit rotem 07-Kennzeichen dürfen ausschliesslich auf folgenden Fahrten bewegt werden:
-Probefahrten
-Überführungsfahrten
-Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust
-Werkstattfahrten
-Einstellfahrten
-An- und Abfahrt zu Oldtimerveranstaltungen
-Fahrten auf Oldtimerveranstaltungen
WICHTIG: Fahrzeuge mit roten 07-Kennzeichen dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen ( Strassenrand, öffentlicher Parkplatz ) abgestellt werden. Beim Abstellen oder Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen ist das Fahrzeug nur eingeschränkt haftpflichtversichert. Zudem hat der Halter den Nachweis zu erbringen, dass das Abstellen oder Parken zwingend notwendig war.
Eine Ausnahme kann sein:
-Wenn das Fahrzeug vor der Werkstatt geparkt werden muss.
-Wenn bei Oldtimerveranstaltungen kein Platz mehr auf dem
Veranstaltungsgelände ist.
Wenn im Rahmen einer Veranstaltung, ein Mittagessen in einem Restaurant eingenommen wird, vor dem sich kein privater Parkplatz befindet
Es gilt keine Ausnahme,
-wenn das Fahrzeug über Nacht vor dem Haus geparkt wird
-wenn das Fahrzeug mit einem Verkaufsschild auf öffentlichen Verkehrsflächen
geparkt wird
Noch ne Anmerkunk: Eine Erteilung ist aber nicht bundeseinheitlich geregelt und liegt weitestgehend im Ermessensspielraum des zuständigen Amtes.
Also Fazit: quasi nicht für Alltagsauto geeignet.... wird teilweise auch nur unter Nachweis eines angemeldeten Alltagsautos vergeben....
Lieg ich soweit richtig??? Hier fahren ja einige mit 07er Nummer rum....
Hoffe konnte helfen
Fabian