Als Antwort auf: Forumsbild (und Teilegott-Spezialgebiet
) von Fabs am 13. November 2004 15:39:49:
Därf ma dees?
Grundsätzlich sind Änderungen an lichttechnischen Einrichtungen nicht erlaubt. Durch Veränderung erlischt die Betriebserlaubnis für das Teil.
Du konntest nun ein lichttechnisches Gutachten machen lassen.
Soweit ich weiß, kostet das sehr viel Geld und das geht nur, wenn Du Deine Leuchten als Serienprodukt herstellen kannst und garantieren kannst, daß die Produkte die Richtlinien einhalten. Achso, und dann müssen die von Dir entworfenen Rückleuchten natürlich auch noch den Test für das lichttechnische Gutachten bestehen.
Wenn ja wie stellt manns an?
Oranges Spray. Oder dünne Schichten rotes Spray, so nehme ich mal an, hat der Besitzer des schönen M5 das auch gemacht.
Das wird dann aber orange/rot leuchten.
Ich würds wenn so machen, wie die roten Leuchten aus dem Zubehör, z.B. vom E30. Da ist nicht die ganze Fläche eingefärbt, sondern nur Linienweise. Dazwischen sind weißte Linien. Und von innen ist das Plastik dann so berbeitet, daß wenn der Rückfahrscheinwerfer leuchtet, die roten Streifen nicht angeleuchtet werden, die weißen dagegen schon. Kann man durch bestimmte Form des Plastiks erreichen. Klingt jetzt irgendwie blöd. Ich kanns grad nicht besser beschreiben.
Bekommt man den Blinker-Ton hin?
kA denke aber mal nicht 100% weiß eingefärbtes Plastik auf lackiertes trifft.
Leuchten die dann auch so orange (sieht man dann noch was)?
s.o.
Fabian
Gruß, Christian