Re: was ist Harz 4 AG? (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: was ist Harz 4 AG? von Steffen2 am 29. Juni 2006 20:00:11:
Ich habe den genauen Begriff gerade nicht zur Hand.
Aber es handelt sich um eine Scheinselbstständigkeit um die Arbeitslosenzahlen nach unten zu korrigieren.
Der Langzeitarbeitslose erhält nach Ablauf eines Jahres keine Arbeitslosenhilfe mehr und steht vor der Wahl Sozialhilfe oder Harz 4 AG.
Ein beliebiges Gewerbe ohne genaue Überprüfung wird angemeldet und das Arbeitsamt schießt einen Betrag zu (ca.600EURO?). Die ganze Sache kann drei Jahre laufen, dann ist finito.
Hoffe die grobe Erklärung war verständlich (und auch weitgehend richtig) ((zwinker))
Grüße
Steffen
Die bisherige Förderung nach den Regeln der so genannten Ich-AG wird zum Januar 2007 durch den neu eingeführten Gründungszuschuss ersetzt.
Im Zuge dessen entfallen auch die bisherigen Leistungen des Überbrückungsgeldes.
Den Gründungszuschuss erhalten nur Bezieher des Arbeitslosengeldes I, nicht aber Empfänger des ALG II.
Voraussetzung zum Bezug des Gründungszuschusses ist, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tagen besteht.
Der Existenzgründer erhält bei Vorlage einer schlüssigen Geschäftsidee für neun Monate einen Zuschuss in Höhe von pauschal 300 zum Arbeitslosengeld I. Dieser Zuschuss kann auf eine Dauer von bis zu 15 Monaten ausgedehnt werden.
Das so genannte Arbeitslosengeld II (kurz ALG II), das offiziell die Bezeichnung "Grundsicherung für Arbeitssuchende" trägt, unterscheidet sich von dem vorherigen Model aus Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe im Wesentlichen dadurch, dass sich die Höhe der Leistung nicht mehr nach dem letzten Nettolohn bestimmt, sondern nach dem Bedarf des Leistungsempfängers.
Die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II liegt in etwas auf dem Niveau der früheren Sozialhilfe.
Dies führt insbesondere in Fällen von Personen, die zuvor Arbeitslosenhilfe bezogen haben, zu erheblichen finanziellen Einschnitten.
Durch die im Ergebnis leicht angehobene Regelleistung profitieren zumindest frühere Sozialhilfeempfänger von der Neuregelung, obgleich die gezahlten Leistungen pauschalisiert wurden und somit keine Sonderzahlungen nach Bedarf mehr erteilt werden.
Gruß
kenan