So, findest Du nicht? (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: find ich nicht! von 525Rainer am 01. März 2007 16:37:54:
Hi Rainer,
klar: Es geht nur(!) ums Geld. In jeder Hinsicht. Genau da liegt ja das verführerische. Und damit auch das Problem.
Allerorten hört man, daß dieser Staat sich zu Tode verwaltet. Aber immer wenn mal etwas angeboten wird, was mit einem deutlich verminderten bürokratischen Aufwand verbunden ist und gleichzeitig preiswert ist, steigt der Missbrauch ganz signifikant an. Mich ganz persönlich schockiert das jedesmal aufs neue, denn so zementieren wir die staatliche Gängelung, einfach deshalb, weil es ohne sie offenbar nicht geht.
Und was heißt "nicht eindeutig"? Leiden wir neuerdings alle am Bazillus des Winkeladvokatentums? Ich zitiere mal kurz:
<font color="blue[/link]<b>Das Kennzeichen ermöglicht die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Eingeschlossen sind die An- und Abfahrt sowie Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.</b></font>
<b>Punkt!</b>
Selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellen würde, daß die Definition <i>"Teilnahme an einer Veranstaltung, welche der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen"</i> nicht wirklich eindeutig sei, wird man doch zur Kenntnis nehmen müssen, daß der tägliche Weg zum Arbeitsplatz oder die wöchentliche Einkaufsfahrt <b>eben nicht</b> damit gemeint sein kann. Jetzt brauchst Du gar nicht erst zu versuchen, Dir irgendein Szenario auszudenken, wie denn vielleicht ganz zufällig und im Einzelfall das eine mit dem anderen vermischt sein könnte, um eine winkeladvokatische Lücke dieser Verwaltungsvorschrift zu benennen. Eine Mehrheit weiß sofort intuitiv, wie die Vorschrift zu verstehen ist. Wenn ich ein 07er-Kennzeichen besitze, suche ich natürlich sofort nach einer möglichst weiten Auslegung der Definition, um meinen persönlichen Nutzen zu maximieren. Das ist geau wie mit der Steuer: Man setzt alles ab was irgendwie möglich ist. Und versucht dasselbe auch mit Unmöglichkeiten. Aber DA liegt eben das Problem: Nicht die Verwaltungsvorschriften sind immer schwammig, sondern die Bürger neigen oftmals zu egoistischem Verhalten! [link]http://www.ed2k-serverboard.de/diesel/smilies/vampire.gif" />
Ebenso ist völlig unstrittig, was man unter "An- und Abfahrt" (zu und von diesen Veranstaltungen) zu verstehen hat. Unter einer "Prüfungs- oder Probefahrt" wird man auch nur bei deutlich fortgeschrittener Senilität etwas anderes verstehen können als das, was eine Werkstatt vor bzw. nach einer Reparatur durchführt, um die Funktion des Fahrzeugs bzw. spezifischer Teile davon im Betrieb zu überprüfen. Oder vielleicht die Fahrt mit einem Dritten, wenn man vor hat ein Fahrzeug zu erwerben oder zu veräussern. Und "Überführungsfahrten" sind nun wirklich völlig eindeutig definiert. Das nicht der Hintern des Fahrers, eine Kiste Bier, seine bessere Hälfte, sondern das Fahrzeug überführt werden soll, liegt doch auf der Hand. Was also kann man daran falsch verstehen oder weit auslegen?
Und wenn es dann zur Verkehrkontrolle kommt, diskutiert man mit den Beamten ja auch nicht die Auslegung der Verwaltungsvorschriften, sondern es wird üblicherweise gleich gelogen: "Rückfahrt von der Ausfahrt mit den Hamburger E28-Freunden", "Probefahrt nach Differentialwechsel", "Fahrt von oder zur Werkstatt". Oder sowas in dieser Art.
Muß ich mehr schreiben? [link]http://www.ed2k-serverboard.de/diesel/smilies/confused.gif" />
Grüße, Tom