Re: So, findest Du nicht? (Allgemein)
Als Antwort auf: So, findest Du nicht? von Diesel am 01. März 2007 17:25:00:
Selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellen würde, daß die Definition <i>"Teilnahme an einer Veranstaltung, welche der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen"</i> nicht wirklich eindeutig sei, wird man doch zur Kenntnis nehmen müssen, daß der tägliche Weg zum Arbeitsplatz oder die wöchentliche Einkaufsfahrt <b>eben nicht</b> damit gemeint sein kann.
von wöchentlicher einkaufsfahrt und weg zum arbeitsplatz redest aber nur du. brauchst du dafür mehrere autos? hast du kein alltagsauto was du dafür verwendest? ich schon.
Wenn ich ein 07er-Kennzeichen besitze, suche ich natürlich sofort nach einer möglichst weiten Auslegung der Definition, um meinen persönlichen Nutzen zu maximieren.
ja sicher. aber je mehr autos man hat und desto weniger zeit man fürs hobby hat desto weniger nutzt man es aus.
Das ist geau wie mit der Steuer: Man setzt alles ab was irgendwie möglich ist. Und versucht dasselbe auch mit Unmöglichkeiten. Aber DA liegt eben das Problem: Nicht die Verwaltungsvorschriften sind immer schwammig, sondern die Bürger neigen oftmals zu egoistischem Verhalten!
ja, ich hab auch an betrieb und setz alles ab was geht. egoistisch wem gegenüber? ich sehe nix verkehrtes darin dass man seine möglichkeiten so effizient wies erlaubt ist nutzt.
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Ebenso ist völlig unstrittig, was man unter "An- und Abfahrt" (zu und von diesen Veranstaltungen) zu verstehen hat. Unter einer "Prüfungs- oder Probefahrt" wird man auch nur bei deutlich fortgeschrittener Senilität etwas anderes verstehen können als das, was eine Werkstatt vor bzw. nach einer Reparatur durchführt, um die Funktion des Fahrzeugs bzw. spezifischer Teile davon im Betrieb zu überprüfen. Oder vielleicht die Fahrt mit einem Dritten, wenn man vor hat ein Fahrzeug zu erwerben oder zu veräussern. Und "Überführungsfahrten" sind nun wirklich völlig eindeutig definiert. Das nicht der Hintern des Fahrers, eine Kiste Bier, seine bessere Hälfte, sondern das Fahrzeug überführt werden soll, liegt doch auf der Hand. Was also kann man daran falsch verstehen oder weit auslegen?
eine klare regel wär für mich: 2000km pro auto im jahr darf ein fahrzeug geprüft werden. fahrtenbuchführung.. fertig. oltimertreffen nur mit beleg. da weiss jeder was ist.
wenn ich mit meinem bmw fahre.. und ich weiss nicht ob du mein auto kennst. dann hab ich eigentlich immer irgendwas vorher geschraubt. und wenn ich nach hockenheim zu touristenfahrten fahre dann nehm ich mir das recht heraus das tun zu dürfen weil oldtimertreffen langweilen mich und mein fahrzeug ist für andere veranstaltungen gebaut wo man erfahrungsgemäss auch immer 07er fahrzeuge antrifft.
von meinem porsche werden die bremsen nach an viertel jahr fest und das benzin verharzt. ich beweg ihn damit er nicht kaput geht.
Und wenn es dann zur Verkehrkontrolle kommt, diskutiert man mit den Beamten ja auch nicht die Auslegung der Verwaltungsvorschriften, sondern es wird üblicherweise gleich gelogen: "Rückfahrt von der Ausfahrt mit den Hamburger E28-Freunden", "Probefahrt nach Differentialwechsel", "Fahrt von oder zur Werkstatt". Oder sowas in dieser Art.
Muß ich mehr schreiben?
wenn eine verkehrskontrolle kommt dann sag ich dass ich mehrere autos hab und diese ab und zu beweg damit sie nicht festrosten. mit dem bmw bin ich aber eigentlich meistens am disskutieren was ich mit dem auto vorhab und beantwort fragen zum fahrzeug aber eigentlich jetzt die dreimal nie warum ich wo unterwegs bin.
servus rainer