Gar nichts, weil ... (Allgemein)
Als Antwort auf: wehr weis was ein gebrauchtes airbaglenkrad (e28) kostet von jens am 09. Mai 2007 21:14:57:
... gebrauchte Airbaglenkräder nicht gehandelt werden dürfen. Die Biester unterliegen dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe, der Umgang mit ausgebauten Lenkrädern ist nur nach §20 SprenG befugten Personen im gewerblichen Umfeld gestattet. Daher werden heutzutage auch so oft Airbags gestohlen - legal ist an gebrauchte Airbags nicht heranzukommen. Übrigens: Mit Airbag, Sensoren, Steuergerät und Kabelsatz ist es eh' nicht getan. Andere Lenksäule, ich glaube auch andere Lenkstockschalter, dazu das Problem mit der Betriebserlaubnis des Wagens, die erlischt, wenn ein Airbag nachträglich eingebaut wurde. Was dem TÜV übrigens auf den ersten Blick auffällt, weil die 8. Stelle der Fahrgestellnummer die Airbagausstattung anzeigt: 0=kein Airbag, 1=Fahrerairbag, 2=Fahrer- und Beifahrer-Airbag, 4=Fahrer-, Beifahrer- und Seitenairbags.