Re: @Ralf wegen Airbag(s) - Verfallsdatum? (Allgemein)
Als Antwort auf: @Ralf wegen Airbag(s) - Verfallsdatum? von ChrisDo am 10. Mai 2007 21:20:04:
Geht eher darum, daß BMW dann keine Haftung mehr dafür übernimmt wenn das Ding nicht mehr aufgeht.
Um den Tüv nicht zu provozieren würd ich den Kleber aber trotzdem wegmachen.
Gruß, Christian
hi,
ich habe mal eine andere frage, bezüglich der airbags.
weißt du, oder jemand anderer, ob es so etwas wie ein verfallsdatum maßgeblich für die hu gibt.
ich frage deshalb, weil bei meinem "neuerwerb" ein aufkleber herstellerseitig an der b-säule angebracht ist, der besagt, daß die airbags im sept. 07 verfallen.
was nun, wenn ich so im folgejahr zur tüv fälligkeit 4/08 zur hu fahre, wie sieht der tüv das? muß ich bis dahin etwa neue einbauen?
danke schonmal
chris