Re: Fragen zur Original-Alarmanlage und -Standheizung (Allgemein)
Als Antwort auf: Fragen zur Original-Alarmanlage und -Standheizung von Nico Hoffmann am 10. Mai 2003 14:33:08:
Wie ist das mit der Original-Luftstandheizung - ich habe da im Hinterkopf,
dass ich aus tüvtechnischen Gründen alle paar Jahre die Brennkammer
tauschen muss, ist das richtig?
Richtig, die ist alle 10 Jahre auszutauschen
Wenn ich sowas nachrüste, muß ich das eintragen lassen oder nicht?
An sich sind das ja alles E28-Teile mit BMW-Zeichen drauf, also müssen
sie irgendwie für das Auto freigegeben sein...
Eine Standheizung (Im Kühlkreislauf) muss auch heutzutage eingetragen werden.
Ich geh fast davon aus, dass die Luftheizung auch eingetragen werden muss.
Versuch mal ne Briefkopie eines Fahrzeugs mit der Heizung aufzutreiben...
Bye.