Re: Fragen zur Original-Alarmanlage und -Standheizung (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: Fragen zur Original-Alarmanlage und -Standheizung von Martin.B am 10. Mai 2003 16:44:06:
Die Brennkammer ist nicht alle 10 Jahre sondern alle 12 Jahre Auszuwechseln.
Die Luftheizung ist genauso wie die Wasserheizung Einzutragen.Das ist deswegen so,weil Beide Heizungstypen mit Benzin versorgt werden und Du in Beiden Fällen an den Spritkreislauf must.
Da ich das ganze schon seit 10Jahren Betreibe weiß ich aus eigener Erfahrung das es bis jetzt auch nie ein Problem mit dem Tüv gab.