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Re: Ministerium... (Allgemein)

Elisabeth, Monday, 29.10.2007, 13:57 (vor 6919 Tagen) @ etaAndy


Als Antwort auf: Re: Ministerium... von etaAndy am 29. Oktober 2007 13:22:14:


Hi Andy,
du bist ja ein richtiger Rottweiler <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/zwinker.gif alt=zwinker>
Bei mir ging es eben schon um ne "Einzelangabe", jedenfalls laut dem Ministerium. Ich hab dem Bundesministerium ein email geschrieben mit der einfachen Anfrage, ob ein 83er 518 wegen Seltenheit und mit Gutachten auf meine 07er geschrieben werden könnte, ich kenne schließlich die Gesetze nicht so genau, daß ich jeden Wortlaut weiß, so wie du. Die Antwort war schlicht und einfach, daß ich mich an meine Zulassungsstelle wenden soll, weil die Bescheid wissen. Daraus hab ich geschlossen, daß das Ministerium nicht Bescheid weiß <img src=http://www.bmw-freunde-rhein-main.de/smilies/73.gif alt=behämmert> oder so ähnlich.
Gut zu wissen, daß zum Zulassen nicht aus der 07er ausgetragen werden muß.
Übrigens, wenn ich bei meinem Amtsschimmel auf der Zulassung anruf, dann hat der sofort den Text bei der Hand, wo alles genau drinsteht und drückt mir das durchs Telefon.
Genau das hat er auch gemacht, als ich wegen einem 528i gefragt hab, der bereits auf ner 07er läuft und den ich nur geholt hätte, wenn ich ihn auf meine hätte umtragen können. Nicht möglich, dafür gilt der Bestandsschutz nicht.
Gibts beim Bundesministerium für Verkehr nicht sowas wie einen Gesetzesausdruck, den man anfordern kann? Dann les ich mir den Schmarrn mal durch und weiß Bescheid und muß nicht immer bei meiner gescheiten Zulassungsstelle dumme Fragen stellen <img src=http://www.bmw-freunde-rhein-main.de/smilies/148.gif alt=Big Grin>
Grüße,
Lisa

Hallo Lisa,
um Einzelangaben ging es ja auch gar nicht.
Ein wenig taktisch vorgehen muss man/frau da schon !
Also erstmal..wie kommst darauf, das die dir einen 84er eintragen ?
Seit dem 01.03.2007 werden nur noch fahrzeuge eingetragen die mindestens 30 Jahre alt sind und ein 07ner-Gutachten besitzen.
Dies ist nur eine Eingangskontrolle des Zustandes und der Verkehrssicherheit !
Das es da immer Zulassungsstellen gibt die aus der Reihe tanzen ist klar.
Nur da es sich seit dem 01.03. um ein Bundesweit gültiges Gesetz handelt,
ist es eben möglich (auch die bockigen bayern), zur Einhaltung zu zwingen !!!
Was natürlich nicht einfach ist und auch mental nicht jedermanns/fraus Sache ist.
Was heißt, wer taktisch unklug ist und mental schwach, der wird es nicht packen !!!
Die Nr.von deiner Zulassungssztelle kannst du mir gern mal per Mail schicken,
das erzähl ich dem dann mal...mit dem abschließenden Hinweis das er mal zum Lehrgang gehen soll !
So nun zur Sache:
Wenn ich sowas angehe, dann rufe ich nicht im bayrischen Staatsministerium an,
sondern im Bundesministerium.
Und ich fange nicht sofort an über Einzelheiten meines Falles zu dikutieren.
In der Telefonzentrale lasse ich mich zum Fachausschuss für 07 verbinden.
Um mich zu informieren über die allgemeine Rechtslage und Durchführungsbestimmungen zu den Themen die mich angehen.
Zuerst lasse ich persönliches raus !!!
Wenn ich von denen meine Fragen beantwortet bekommen habe,
dann frage ich warum die zulassungsstellen sich nicht Bundesweit daran halten,
bzw. wie ich durchsetzten kann, das die sich an die Gesetze halten...
Ich lasse mir dann die Stellen sagen, wo man das nachlesen kann bzw.lasse ich mir das schriftlich bestätigen.
Dann geh ich zur Zulassungsstelle und hau denen das auf den Tisch !
Und wenn die dann immer noch nicht wollen, drohe ich mit offizieller Beschwerde !
Und wenn das nicht geht, dann verlange ich schriftlich vom Ministerium,
das man die zur Raison ruft !
Und wenn das nicht geht, suche ich mir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht !
Z.B. den Mann von der Oldtimermarkt !
Ich würde denen dann auch gestatten meinen Fall zu veröffentlichen.
Fragen bzw.Einbinden kann man auch den DEUVET in dieses Problem.
Alles hängt natürlich vom Einzelfall ab wie man sich aufführt (Taktik),
und ob man sich als 07-Schmarotzer aufführt....
Wenn du da Fragen hast, dann helfe ich gern weiter !
Ich werde auf diesen Wegen z.B. auch noch klären:
Das die zulassungsstellen auf Austragung bestehen wenn ich ein 07er-Auto regulär zulassen will, da die meinen, das eine Doppeltzulassung nicht zulässig sei.
Und da sage ich, das eine Doppeltzulassung sowieso nicht stattfindet, da 07 keine Zulassung ist !!!
Ausserdem ist beschlossen, das 07er ohne Austragung eine saisonzulassung erhalten können.
Auch daran wollen sich die Amtsschimmel nicht halten.
Wenn du die zum einhaten der Bestimmungen und Gesetze zwingen willst,
dann musst du wissen wo es steht !!!
Schöne Grüße vomn Andy.

Hi Andy,
das mit dem Ministerium erklärst mir bitte mal ganz genau, die machen nämlich keine Einzelangaben! "Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Zulassungsstelle" heißt es von dort. Sehr schön. Ich hatte nämlich wegen meinem 518 angefragt, ob ich den mit ner Art Oldtimergutachten auch auf die 07er schreiben könnte, keine Antwort (Zulassungsstelle sagt nein).
Übrigens spricht sogar mein 07er Mensch in der Zulassungsstelle bei der 07er von "ZULASSUNG", ruf den doch mal an und erklär ihm, daß das so nicht stimmt.
Grüße
Lisa

Das kriegste auch aus den Amtsschimmeln so schnell nicht raus !!!
Wenn ich solche Sachen klären will, dann wende ich mich gleich ans Ministerium !
Denn wenn ich hier wegziehe, werde ich meine 07 Notfalls einklagen !
Und bevor das nicht geklärt ist zieh ich nicht ausm Kreis weg !
Und hier in Bayern ist ja sowieso alles anders als in Deutschland.
Was ausserhalb Bayerns abläuft ist denen meisten ziemlich W-u-r-s-c-h-t !
Aber lassma, die ham hier schon einiges Verdauen müssen durch mich<img src=http://www.bmw-freunde-rhein-main.de/smilies/148.gif alt=Big Grin>
Die obrigkeitshörigen Katholiken hier pupen eben fast nie gegenan...<img src=http://www.bmw-freunde-rhein-main.de/smilies/73.gif alt=behämmert>
Gruß Andy.


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