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Re: Ministerium... (Allgemein)

etaAndy, Monday, 29.10.2007, 19:27 (vor 6919 Tagen) @ Elisabeth


Als Antwort auf: Re: Ministerium... von Elisabeth am 29. Oktober 2007 13:57:21:


Hallo Lisa,
bei Ausnahmen musste noch mehr Puste ham wie ich !
Sie sind Grundsätzlich möglich, aber....
Dann muss das Auto besonders selten oder besonders gut im Zustand sein...
Und du must das auch per Gutachten und zertifikat vom DEUVET beweisen.
Das geht, ist aber beeesooondeerrrs schwierig !!!

Die Zulassungsstellen wissen nur was sie wissen wollen !!!
Sonst nix.
Ausnahmen bestätigen die Regel.

Das mit dem Zulassen ohne austragen geht auch nur wenn man es durchsetzt !

Das mit dem Umtragen ist auch möglich,
da hast du dich schon wieder ohne Wiederspruch abwimmeln lassen !

Das ist Bundesweit gültig !!!
Nur wollen es die Zulassungstellen meistens einfach nicht machen, obwohl sie müssten !
Ich setz die aufn Pott !

Tja...auch wenn se freundlich sind...auf deiner zulassung...sagen sie dir trotzdem nich wies gehört ! Da hamse einfach kein Bock drauf und gut is.

Auf meiner ehemaligen Zulassungsstelle ham die nich mehr aufgemuckt.
Wenn ich den Laden betrat, dann ham die Tanten Magenschmerzen gekriegt
und warn immer froh wenn ich wieder raus war !

Ich wollte ja fast auch Grundsätzlich immer was, was selten gebraucht wird.<img src=http://www.bmw-freunde-rhein-main.de/smilies/totlach.gif alt=totlach>

Die ganz jungen Dinger ham noch mehr Probleme mit mir...
Weil die wissen noch weniger wie die alten !
Moment ich hol mal den Amtsleiter....heißt es dann immer.

Ich habs nich grad alles parat...in älteren posts von mir steht schon einiges zu dem Thema !
Auch wos steht (im Internet nachzulesen).
Wenn ich was finde dann stell ichs hier rein oder schicks dir per Mail.

Schöne Grüße ausm unterfränkischen Exil.
Andy.

Hi Andy,
du bist ja ein richtiger Rottweiler <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/zwinker.gif alt=zwinker>
Bei mir ging es eben schon um ne "Einzelangabe", jedenfalls laut dem Ministerium. Ich hab dem Bundesministerium ein email geschrieben mit der einfachen Anfrage, ob ein 83er 518 wegen Seltenheit und mit Gutachten auf meine 07er geschrieben werden könnte, ich kenne schließlich die Gesetze nicht so genau, daß ich jeden Wortlaut weiß, so wie du. Die Antwort war schlicht und einfach, daß ich mich an meine Zulassungsstelle wenden soll, weil die Bescheid wissen. Daraus hab ich geschlossen, daß das Ministerium nicht Bescheid weiß <img src=http://www.bmw-freunde-rhein-main.de/smilies/73.gif alt=behämmert> oder so ähnlich.
Gut zu wissen, daß zum Zulassen nicht aus der 07er ausgetragen werden muß.
Übrigens, wenn ich bei meinem Amtsschimmel auf der Zulassung anruf, dann hat der sofort den Text bei der Hand, wo alles genau drinsteht und drückt mir das durchs Telefon.
Genau das hat er auch gemacht, als ich wegen einem 528i gefragt hab, der bereits auf ner 07er läuft und den ich nur geholt hätte, wenn ich ihn auf meine hätte umtragen können. Nicht möglich, dafür gilt der Bestandsschutz nicht.
Gibts beim Bundesministerium für Verkehr nicht sowas wie einen Gesetzesausdruck, den man anfordern kann? Dann les ich mir den Schmarrn mal durch und weiß Bescheid und muß nicht immer bei meiner gescheiten Zulassungsstelle dumme Fragen stellen <img src=http://www.bmw-freunde-rhein-main.de/smilies/148.gif alt=Big Grin>
Grüße,
Lisa



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