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Zulassung von Fahrzeugen (Allgemein)

Kenan, Tuesday, 30.10.2007, 14:09 (vor 6918 Tagen)

Was ist das den?Wenn ich ein auto zulasen will soll ich vorher mit Finazamt reden oder was?
Grüße
kenan


Wichtiger Hinweis für die Zulassung von FahrzeugenAufgrund einer aktuellen Mitteilung der Landesregierung dürfen steuerpflichtige Fahrzeuge ab 01.07.2007 von den Kfz-Zulassungsbehörden nur noch dann zugelassen werden, wenn die Antragsteller dem Finanzamt eine Abbuchungsermächtigung für ein inländisches Konto erteilen.
Ausnahmsweise kann das Finanzamt bei Vorliegen einer erheblichen Härte auf eine Einzugsermächtigung verzichten; der Verzicht ist in solchen Fällen der Zulassungsbehörde durch eine Bescheinigung des Finanzamts nachzuweisen.

Auch in Fällen, in denen Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen, darf die Zulassungsbehörde ab 01.07.2007 keine Fahrzeuge mehr zulassen.

Rückstände sind immer vorher – durch Einzahlung ausschließlich bei der zuständigen Finanzamtskasse – zu begleichen. Die nachträgliche Erteilung einer Einzugsermächtigung reicht nicht aus.

Bitte bringen Sie deshalb zur Zulassung Ihres Fahrzeugs Ihre Bank – Card mit.
weiter zum Bürgerdienst Kfz-Zulassung



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