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Re: Zulassung von Fahrzeugen (Allgemein)

Rouven, Tuesday, 30.10.2007, 20:07 (vor 6919 Tagen) @ Ralf


Als Antwort auf: Re: Zulassung von Fahrzeugen von Ralf am 30. Oktober 2007 14:19:49:

Naja, das mit der Finanzamtsbescheinigung wird auch noch niemand gemacht haben. Wenn man sein Auto zulassen möchte, ohne eine Einzugsermächtigung zu erteilen, gibt's einen viel einfacheren Weg. Ganz normal mit Einzugsermächtigung zulassen und dann tags drauf die Einzugsermächtigung widerrufen, denn der jederzeitige Widerruf ist ausdrücklich erlaubt...

ich mach immer einen zahlendreher in die kontonummer... hihi.. dann wirds witzig.... dann kommt wie gehabt eine rechnung.... dann die erste mahnung und dann meld ich wieder ab.... dann kommt eine neue rechnung mit dem tatsächlichen betrag des anmeldungszeitraums....

aber dank der roten nummer sind solche spielereien nicht mher nötig...

anders bei meinem anhänger... seit 3 monaten zugelassen... noch keine rechnung gekommen.. und noch nicht abgebucht...


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