Unfall, brauche Hilfe
Hi Marcel,
wenn Dein Gutachter etwas drauf hat, dann wird er auch die 130% Klausel miteinbeziehen können. Das bedeutet, dass 130% des Zeitwertes für die Reparatur angesetzt werden können, um Deinen schönen Eta wieder fahrbereit zu bekommen. Sollte ggf. der Stundenlohn einer Werkstatt für die Instandsetzung zu hoch angesetzt werden, dann solltest Du ggf. mit Deiner Werkstatt mal sprechen. Es gibt hier die Möglichkeit einer Stundenlohnreduzierung, wenn das Auto somit in den Leerzeiten der Werkstatt repariert wird und somit ein gesonderter Berechnungssatz zugrunde gelegt werden kann, da die Werkstatt dauerhaft ausgelastet ist. Ein Nachteil ist, dass Dein Wagen ggf. etwas länger in der Werkstatt steht. Zumindest mal mit denen sprechen, dass es zumindest auf dem Gutachten auftauchen wird, denn ansonsten wird Dir Dein Wagen im Schlimmsten Fall noch kaputt gerechnet.
Der Höchstausfallsatz liegt soweit ich weiss bei 21 Tagen, solange darf der Wagen dann im Höchstfall in der Werkstatt stehen und Geld gibt´s für die Tage dann ja auch noch.
Ich drücke mal die Daumen!
Gruss, Thomas