Ver(un)sicherung (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: Verdammt nochmal... von 525Rainer am 18. Juli 2003 12:36:42:
Die Versicherer gehen nach Schwacke-Liste und dort sind die Fahrzeuge dann in UE-Gruppen (=UnfallErsatz) einsortiert. Wenn nun ein Fahrzeug dank seines Alters gar nicht mehr in der Liste auftaucht, nehmen die einfach die kleinste Version des letztgeführten Modells, rechnen aufgrund des Alters 2 bis 3 Gruppen abwärts und erhalten von den Autovermietern dann irgendeine untermotorisierte Wurzel. Ich hatte bei meinem Arbeitgeber oft genug die lustigen Fälle eines zertrümmerten E30 mit einem Ersatzfahrzeug OPEL CORSA auf dem Schreibtisch (was meint Ihr, wie die Leute gekotzt haben...)
Einige wenige Versicherer berechnen glücklicher Weise nach KW des geschädigten Fahrzeuges die Ersatzklasse.
Dann geschieht das, was Deinem Porsche-Kumpel hätte widerfahren können. Egal, welches Alter, die Leistung des Fahrzeugs enscheidet dann das Ergebnis und den Gegenwert.
Bei reparablen Schäden hat man normaler Weise 7 Tage Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug (mit viel Gelaber auch mal 14 Tage), bei tatsächlichen oder wirtschaftlichen Totalschäden sind es generell 14 Tage.
Also, nicht lumpen lassen 
MFG
E.
Aber Du hast Anspruch auf Mietwagenersatz ( also wenn Du keinen nimmst pro Reparatur-Werktag eine Summe x, das kannst Du notfalls noch mit in die Gesamtsumme der Reparaturkosten einkalkulieren, sozusagen als "Puffer"
bei nem mietwagen würde ich den aktuellen 5er verlangen. die solln da nicht mit einem lupo ankommen.
meinem freund ist mal jemand in seinen 924porsche reingefahren. er hatte dann anspruch auf einen "gleichwertigen" Erstatz (porsche) . er hätte dann einen boxter bekommen wenn ers angenommen hätte.