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Nach den neue Statuten... (Allgemein)

esgey, Tuesday, 11.10.2011, 21:32 (vor 5473 Tagen) @ mindfest

...ist jeder zeitgenössische Umbau H-Kennzeichenfähig.
Zeitgenössisch ist alles, was 10 Jahre nach dem Stapellauf möglich gewesen wäre.
Wenn der Motor aus der selben Baureihe stammt ist es sowieso problemlos.

Die Eintragung des Motors beim Tüv ist natürlich ein weiteres Paar Schuhe. Aber in dem Wort "Umbau" steckt ja auch drin, dass es eingetragen wurde. :-D

Theoretisch kannst Du in einen E28 Bj. 83 einen V8 aus E34 bis Bj. 93 verbauen. Solange der Tüv es einträgt, bekommt es auch ein H-Kennzeichen. Dazu muß der Umbau neuerdings nichtmal in den ersten 10 Jahren des Autolebens stattgefunden haben. ;-)

Gruß Heiko


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