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Du mußt mir ja nix glauben, aber (Allgemein)

Chris.L., Monday, 30.07.2001, 09:26 (vor 8305 Tagen) @ S.


Als Antwort auf: Nein.. von S. am 30. Juli 2001 08:31:37:

ich habe diese Prozedur hinter mir. Damals ging es um meinen weiter oben beschriebenen Umbau. Der Kat muß zum Motor passen. Ist der Motor in ein Auto eingebaut, das nicht dem der ABE entspricht, in Deinem Fall ein Automatik, dann ist der Kat eintragungspflichtig und zwar nur durch eine Tüv-Prüfstelle. Die haben den nötigen Ermessens-Spielraum um das einzutragen. Und wenn der Tüv das absegnet, dann hat der Kat auch bei Deiner nächsten AU noch Bestand. Ich habe mich damals sehr genau erkundigt und mußte mich dann auch beim Tüv auf diesen Stand belehren lassen. Ich hatte einen Gat-Kat und habe auch die Euro2-Steuern bezahlt, folglich hab ich also die Geschichte durchgestanden.
Wenn Du es jetzt immer noch nicht glaubst, dann mußt Du es halt lassen. Ich wollte nur helfen, weil ich es am eigenen Leib erfahren habe. Fertig. Aus.


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