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Änderung für Einzelabnahme nach §19 ( Eintragung 8x16 et23 ) (Allgemein)

derarmin, Saturday, 01.06.2013, 12:39 (vor 4870 Tagen) @ woife
bearbeitet von derarmin, Saturday, 01.06.2013, 12:44

1. woife, stimme absolut zu, so etwas macht man nicht!
2. abnahme kann jeder prüfe machen, du musst nur entsprechend vorbereitet sein.
habe bei mir auch räder eintragen lassen, für die es kein vergleichsgutachten gab. du benötigst aber ein gutachten der felgen, woraus traglast hervor geht, das muss passen zu deinen achsgewichten. dann brauchst du einen reifen der innerhalb der toleranzen zu deiner serienbereifung liegt. anschließend darf nix schleifen, lauffläche bedeckt dann sollte das passen.
so einfach wars bei mir und ich habe mit gewindefahrwerk eintragen lassen und bissel "krassere" räder drauf. bereite dich nur entsprechend vor, dann geht das schon.

bei mir hat die ganze abnahme ca 1:30h gedauert, wobei der prüfe ne halbe stunde telefoniert hat, wegen anderem krams.
er hat toleranzen berechten wegen abrollumfang und tachoangleichung. dann traglasten überprüft, dann verschrenkungstest für die VA gemacht(links vorn und hinten rechts voll eingefedert), hat nichts geschliffen, alles freigängig auch okay.
dann hat er mit sandsäcke max. zuladungsgewicht zugeladen und ist mit mir ne runde auf ner hoppelpiste gefahren. anschließend vor und zurück mit vollen lenkeinschlägen auf ner kreisbahn, nix schleift. 15min später war alles eingetragen.
kosten ca. 170€ für fahrwerk und felgen(fahrwerk mit abe und felgen einzelabnahme).
danach bin ich nach haus und hab 2cm runtergeschraubt ;-)

gruss


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