Änderung für Einzelabnahme nach §19 (Allgemein)
Es verhalt sich so bei Felgen Einzelabnahme: Mit ABE ( Allgemeine Betriebserlaubnis) sind Eintragungs frei. Mit Gutachten für Felgen zudem Auto ist dann eintragugs frei wenn die Radreifenkombi schon im Fahrzeugschein steht (z.B im Schein sind schon ab Werk oder schon nachgetragen worden 225/45/17 eintragen dann kannst du alle Felgen drauf bauen die ein Gutachten mit dieser Reifenkombi spitzle für dein Auto haben) wenn nicht eingetragen dann ist es mit Gutachten auch kein Problem. Mit Festigkeitsgutachten kann teuer werden (150€) wenn nur ein Festigkeitsgutachten besteht und nicht niemand dein Radreifenkombi spitzle für dein Auto sich schon mal eintragen hat, dann besteht eine art Gutachten nach denn sich der Prüfer richten kann und das teuerste an der Einzelabnahme ist wenn erst ein Gutachten geschrieben werden muss und die Prüfer schauen dann auch erst mal ob das schon jemand gemacht hat. Das Wünsch dir was geht dann wenn der Prüfer Unterlagen in seinen Computer hat, sich die Unterlagen aber von TÜV geben lassen kostet Geld. Das nur der TÜV Einzelabnahme machen darf stimmt soweit weil der TÜV auf jeden Fall berechtige ist Gutachten zu schreiben.
Das einzelne Prüfer kein Einzelabnahme machen liegt daran das sie zu faul oder zu blöde sind
Tipps: Immer vorher mit den Prüfer reden, so viel Papiere wie möglich besorgen am besten noch die ganze Fahrzeug Historie mit nehmen und auch Rechnungen von neu Teilen (bei Felgen Eintragungen von den neuen Reifen)
meist kommt bei Einzelabnahme die Fragen am Anfang von Prüfer ob alles gut und sauber verbaut ist darauf niemals mit Nein oder vielleicht antworten