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H-Zulassung (Allgemein)

e28jan, Oberfranken/KU, Tuesday, 22.10.2013, 21:58 (vor 4726 Tagen) @ Ralf518

Genau!

"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung (...) erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor 30 Jahren durchgeführt wurden , sind auch zulässig." In der Neufassung der Verordnung von 2011 hat der Gesetzgeber somit die Möglichkeit gegeben, auch heute einen Tuningoldie im zeitgenössischen Stil neu aufzubauen. Voraussetzung dafür ist allerdings stets die Verwendung epochengerechter Teile sowie deren exakte Nachfertigungen. Was wir davon halten und wie der Tüv-prüfer unseres Vertrauens damit umgeht ist natürlich in gewisser Art und Weise Ermessenssache da der Tüv-prüfer auch nen gewissen Spielraum hat.
Hab selber letztens erst erlebt, dass der Prüfer ein "modernes" Fahrwerk als in etwa angesehen hat, da es wohl gefährlicher sei mit ´nem Fahrwerk aus den 60gern rumzufahren... Wie gesagt kommt aufn Prüfer drauf an und wie Man(n) oder Frau mit ihm umgeht...


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