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Veräußerungsanzeige (p.OT) (Allgemein)

Frank Diederichsen, SL-FL, Monday, 27.01.2014, 22:38 (vor 4628 Tagen)

Moin,
wie kürzlich am Rande bemerkt, will ich meinen Golf II verkaufen *Schnief*.
Eigentlich war, geplant, die Kiste nur abgemeldet an den Käufer zu übergeben, aber dann habe ich heute im Netz gelesen, dass es ja die sog. Veräußerungsanzeige gibt, also einfach den Wisch irgendwo runterladen, die Angaben vom Käufer aufnehmen, an die Zulassungsstelle und die Versicherung schicken, gut, ist, oder?
Sagen wir so, ich hab' dann gleich mal bei meiner Versicherung angeklingelt, nun,ja, von der Veräußerungsanzeige haben die noch nix gehört. Ich kann aber im Kaufvertrag eine Klausel einfügen, wonach sich der Käufer verpflichtet, den Eimer sofort umzumelden. Tut er dies nicht, und baut er Sch... mit der Karre, muss meine Versicherung blechen (und wahrscheinlich werde ich auch schön hochgestuft, und wenn's ganz übel kommt holt sie sich die Kohle von mir wieder) aber ich kann ihn gerichtlich belangen... ich kann mir auch eine Frikadelle ans Bein schrauben und so lange drehen, bis Deutschlandfunk kommt, also wirklich.
Kann mir da jemand vielleicht näheres zu sagen? Ansonsten bleibt halt doch nur die umständliche Lösung.

Beste Grüße und knitterfreien Flug, v.a. jetzt
Frank


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