Veräußerungsanzeige (p.OT) (Allgemein)
Hallo also Versicherungstechnisch sieht es so aus, das der Käufer die Versicherung (übernimmt) bis er das Fahrzeug abgemeldet/umgemeldet hat.
In der Zeit wo er die Versicherung übernimmt (bis zu einem Monat/ Regel aber 14 Tage) ist der Verkäufer von der Hochstufung ausgenommen. Heißst die Versicherung würde im Schadenfall zahlen, und der Verkäufer hat keinen Nachteil (Nennt sich Nachhaftung bei Verkauf)
Wenn der ADAC Kaufvertrag vorhanden ist wird das Datum, Uhrzeit usw festgehalten und um so schneller der Nachweis bei der Versicherung ist um so schneller kann die Versicherung reagieren und den Nachhaftungsvertrag kündigen, oder den Käufer als Kunden gewinnen.
Die Versicherung kündigt fast immer den Vertrag.
Anders bei der Zulassungsstelle. Diese sind sehr dahinter her, das der Käufer das Fahrzeug ummeldet. Geht auch dort der Nachweis ein, reagiert die Zulassung binnen 3-5 Tagen mit einer drohenden Aufforderung das Fahrzeug sofort (3 Tagefrist) umzumelden. Dann gleich mit Strafen und Polizeilich und blabla...
Damit sollen die Ummeldeschläfer bewegt werden.
Wer allerdings ins Ausland verkauft, der hat Pech. Hier behält die Zulassung/Steueramt die Steuer solange ein bis umgemeldet wird. Im schlimmsten Fall ist der Jahressteurbetrag weg. (!!!! Also bei Auslandsverkauf immer selbst abmelden!!!!) Der Käufer sollte sich Kurzzeitkennzeichen oder Zollkennzeichen besorgen.
Man ist also beim Verkauf mit zugelassenen Fahrzeug relativ sicher.
VG
Mark
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535i E28, M535i e28, B3 E36 Touring, 635csi e24, e34 M5 Touring ,e91 320d, e39 525d Touring