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... ja, sind illegal unterwegs! (Technik und Reparaturen)

M.S., Straubing-Bogen, Sunday, 09.02.2014, 11:42 (vor 4563 Tagen) @ Timo750
bearbeitet von M.S., Sunday, 09.02.2014, 11:46

Schau in den Prüfbericht des B7 Fahrwerks oder in die ABE/Zulassung des B7.

Man darf zwar jederzeit in einen BMW ein B7 Fahrwerk einbauen, aber umgekehrt ist das nicht so simpel. Alpina führt für den B7 diese zulassungsrelevanten Teile ausdrücklich in der ABE auf.

Ein Alpina ist kein BMW! Rechtlich natürlich. Somit kann man nicht einfach ein M Fahrwerk oder das eines Zulieferers einfach einbauen. Denn der Alpina steht definitiv nicht in den Gutachten drin. Oder schon mal einen B7 im Gutachten von so ner Härter&tiefer Feder gefunden? Nein, 518 bis 535... aber bestimmt sehr selten den M5 und schon garnicht einen Alpina.

Alpina hat in der Vergangenheit seine Motoren, Räder und Fahrwerke so kombiniert, dass daraus immer ein entsprechendes Paket wurde.

Die Räder durfte nur einer fahren, wenn vorher das entsprechende Fahrwerk verbaut war, von Alpina natürlich. Und wenn der Alpina Motor rein sollte, mußten eben Räder und Fahrwerk auch schon drin sein. Steht wunderbar in Klartext so im Gutachten drin... Räder erst mit dem Alpina Fahrwerk.

Heute ist das aufgeweicht und wird vom Prüfer nicht mehr so kritisch gesehen. Aber wenn man an den richtigen alten Hasen kommt, wird das vielleicht nicht so locker klappen.

Ich würde es mir nicht zu simpel machen und auf ein niedrigeres Qualitätsniveau abrüsten. Was besseres findest du nicht, nur tieferes.

Denke lieber mal über tiefere Stützlagertöpfe nach, bei der E30 Fraktion sind die recht beliebt und sie müßten auch im E28 passen. So'n bissel Blechtopf ist ja auch simpelst nachrüstbar und 20mm sind's auch.


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