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520i Tieferlegen (Allgemein)

Marty, Sunday, 16.03.2014, 22:43 (vor 4580 Tagen) @ bionicle02
bearbeitet von Marty, Sunday, 16.03.2014, 23:21

Hi ... das ist relativ einfach. Die Tieferlegung darf so tief sein, wie es 10 Jahre nach Erstzulassung möglich war und das für den TüV schwarz auf weiß. Bspw. H&R Tieferlegungsfedern welche es bereits 10 Jahre nach deiner Erstzulassung inkl. Gutachten gab, sind H-Zulassungstauglich


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