520i Tieferlegen (Allgemein)
Hi ... das ist relativ einfach. Die Tieferlegung darf so tief sein, wie es vor 10 Jahren möglich war und das für den TüV schwarz auf weiß. Bspw. H&R Tieferlegungsfedern für die ein Gutachten von vor 10 Jahren vorliegt.
Hey Martin,
du meinst also dass das so tief sein darf, wie es 10 Jahre nach EZ bzw BJ möglich gewesen ist? Oder ist das doch anders geregelt?
Gruß, Lars
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Einmal E28, immer E28