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kiefer, 66386 St. Ingbert/öfters auch Westerwald, Thursday, 18.02.2016, 20:18 (vor 3693 Tagen) @ Thomas

Hallo
Kommt ein wenig drauf an.... solltest Du noch TÜV haben, und falls der Wagen vor der nächsten Prüfung 30 Jahre alt wird, kannst Du den KLR auch wieder austragen lassen bei der nächsten Prüfung (sofern Du vorhast, das H zu erlangen) somit den Original-bzw Auslieferungszustand wieder herstellen. Musst ja nicht dazusagen, dass der KLR nicht erst einen Tag vor der Prüfung rausgemacht wurde ;-).
Meiner wurde letztes Jahr 30, jedoch fahre ich ihn auf Saison und mit Euro2, daher würde sich das eh kaum was schenken. Jedoch habe ich mich kundig gemacht letztes Jahr: Da meine VIN anzeigt, ohne Kat vom Band gelaufen zu sein (wurde aber direkt ab Werk nachgerüstet), dürfte ich sowohl den Kat als auch den KLR rauswerfen bei einer H Zulassung.
Gruß
Stefan


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