Schmiedmann Fächerkrümmer SCMM30 Teil 1 (Allgemein)
Hallo,
das kommt wie immer auf den TÜV-Prüfer an.
Für ein H müssen die verwendeten Teile "zeitgenössisch" sein.
Auszug aus "Anforderungskatalog für Oldtimer des TÜV Süd aus Mai 2012, S. 3 von 7"
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig
Edelstahl und auch Auspuffanlagen aus Edelstahl gibt es sicher schon so lange, wie den E28.
Was sollte also dagegen sprechen?
Ich jedenfalls fahre mit "H" und VA-Auspuffanlage. (Bis her ohne Probleme).
Grüße aus dem Oberbergischen