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PU-Buchsen (Allgemein)

Ralf518, Sunday, 04.12.2022, 02:10 (vor 507 Tagen) @ JET
bearbeitet von Ralf518, Sunday, 04.12.2022, 02:15

Hallo,

ich kann halt nicht begreifen wie die TÜV-Prüfer das argumentieren wollen. Wenn ich jetzt zum Beispiel in die Druckstrebe ein Meyle HD-Lager einpresse, dann entspricht es ja logischerweise auch nicht dem originalen Teil von BMW, denn es ist ja verstärkt und damit anders. Bei dem Meyle Teil oder jedem anderen Gummi von FEBI, Lemförder oder vom Chinesen ist doch auch keine ABE dabei. Wahrscheinlich müßten bei mehr als der Hälfte der PKW die Plakette verweigert werden, die sich beim ATU oder sonstwo ein Zubehörgummi haben einpressen lassen.

Viele Grüße
Ralf

Hallo,
das mit den PU-Teilen ist ja auch relativ frisch.
Wenn man den Schriftverkehr in den anderen Foren liest, ist die Sache noch mehr oder weniger in der Entstehung.
Hat man die dann verbaut, muss man ggf. diverse TÜV´er anfahren, bis es evt. gut geht.
Wenn die dann alle keinen Abnahme mehr erteilen, bleibt eben keine andere Wahl und wieder zurück auf die Original -Teile (falls es die hier bei uns dann gibt).
Ansonsten heißt es dann, Fahrzeug stehen lassen!
Das wünscht sich keiner, auch wenn bald Weihnachten ist!

Grüße aus dem Oberbergischen

PS: Besitzstands-Sicherung kenn ich nur aus den Tarifverträgen div. Gewerkschaften.


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