Nepper, Schlepper, Heringszieher (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: Neues aus Heringsdorf von Nico Hoffmann am 01. August 2004 11:54:37:
Moin Nico & alle anderen,
ja, stiimt, man bräuchte den LKW-Schein und möglicherweise besagte Schlepperlaubnis. Das Schleppen ist nur erlaubt, um ein Kfz anzuschleppen, das startunfähig ist und um ein liegengebliebenes Kfz zur Sicherheit des Verkehrs beiseite zu räumen. Bei einem auf dem BAB-Seitenstreifen stehenden Wagen offensichtlich. Ärger kann es aber geben, schleppt man ein Kfz zur nächsten Tanke, weil esa mit leerem Tank liegen geblieben ist. Hier liegt KEIN technischer Defekt vor und wir sind wieder beim Lkw-Führerschein. Nun frag mich aber nicht, ob man jemanden mit leerem Tank aus dem offenkundigen Gefahrenbereich Seitenstreifen in Sicherheit verbringen darf.
Burkhard