Re: Hallo Peter (Allgemein)
Als Antwort auf: Hallo Peter von kenan am 12. September 2004 19:45:53:
natürlich kann der poln. Führerschein nur von poln. Behörden eingezogen werden.
Wenn die dahinter kommen das du keine 185 Tage in Polen deinen Hauptwohnsitz hattest, werden sie das auch tun.
Und was ist hier mit???
der EU - Gerichtshof hat am 29.04.2004 entschieden, das auch ohne die 185 Tage Mindestaufenthaltsregel EU - Führerscheine in Deutschland gültig sind.
Polnische EU - Führerscheine können NUR von polnischen Behörden eingezogen werden.
Gruß
kenan