Re: Hallo Peter (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: Hallo Peter von PeterE28 am 12. September 2004 21:15:20:
natürlich kann der poln. Führerschein nur von poln. Behörden eingezogen werden.
Wenn die dahinter kommen das du keine 185 Tage in Polen deinen Hauptwohnsitz hattest, werden sie das auch tun.
Und was ist hier mit???
der EU - Gerichtshof hat am 29.04.2004 entschieden, das auch ohne die 185 Tage Mindestaufenthaltsregel EU - Führerscheine in Deutschland gültig sind.
Polnische EU - Führerscheine können NUR von polnischen Behörden eingezogen werden.
Gruß
kenan
Hi Peter,
Keine angst die 185 tage laufen ende oktober aus<img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/zwinker.gif alt=zwinker>
gruß
kenan