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bedenken (Allgemein)

CYRUS, Thursday, 14.10.2004, 10:56 (vor 8050 Tagen) @ MP


Als Antwort auf: wegen 07er Nummer von MP am 14. Oktober 2004 09:44:43:


1 . ist doppelkennzeichnung nicht erlaubt
2. mach das SO keinen Sinn, weil in beiden Fällen die Nutzung als alltagsauto ausgeschlossen/nicht erlaubt ist lt STVZO

also wenn dann richtig zulassen , oder gleich mogeln

Hallo,
mal ne Frage zu 07er, die, soweit mir bekannt, noch nicht gestellt wurde :
Angenommen, mein BMW läuft auf 07er u ich bräuchte ihn dann eine Zeitlang als täglich zu nutzendes Auto (zB wegen Werkstattaufenthalt des Hauptautos).
Kann ich so ein 5 Tage Schild oder ein 30 Tage Schild ZUSÄTZLICH zur 07er Nummer auf ihn zulassen ? Oder für einen ähnlichen Zeitraum eine normale, feste Zulassung ? Neben der 07er Nummer sicher nicht möglich, hm ? Auch wegen TÜV, den man ja bei 07er nicht mehr braucht, wenn man es hat...


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