Saisonkennzeichen + 07er Nummer geht (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: wegen 07er Nummer von ChrisAS am 14. Oktober 2004 23:38:35:
Exportkennzeichen (auch Zollkennzeichen genannt) sehen genau so aus wie die 5-Tagesnummer, haben aber rechts ein rotes anstatt ein gelbes Feld und der amtliche Stempel ist rot (beim Kurzzeitkennzeichen ist das Feld rechts gelb und der Stempel blau).
Die Exportkennzeichen gelten bis zu einem Jahr, früher mußte das Fahrzeugmindestens so lange TÜV abgenommen sein, wie die Gültigkeitsdauer war. Das ist glaube ich weggefallen. Das Fahrzeug kann beliebig gefahren werden, also auch ins Ausland und wieder zurück. Die Versicherung ist aber enorm teuer und der Kfz-Brief wird bei Zulassung entwertet!!!
Man müßte also hinterher bei normaler Zulassung die Prozedur des §21 machen, einen neuen Kfz-Brief ausstellen lassen u n d alles bezahlen <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/grmpf.gif alt=grmpf>.
Also kein guter Weg ...
Empfehlenswert ist dann ein Saisonkennzeichen für 2 Monate, das verträgt sich auch mit der 07er und wird bei mir bekannten Zulassungsstellen so gehandhabt. Spricht ja auch nichts dagegen, das Fahrzeug sollte in der zulassungsfreien Zeit natürlich auch bewegt werden können.
Manche Ämter sehen darin aber eine verbotene Doppelzulassung, was aber falsch ist!(Doppelzulassungen bei Behördenfahrzeugen dagegen gibt es zu Hauf ...)
§28 Abs. 1 der StVZO sagt im letzten Satz: "An Fahrzeugen, denen gemäß § 23 Abs. 1b ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, dürfen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen angebracht werden, wenn diese Fahrten außerhalb des Zulassungszeitraumes erfolgen sollen. Die angebrachten Saisonkennzeichen müssen vollständig abgedeckt sein."
Der §28 macht bewußt keinen Unterschied zwischen roten Händlerkennzeichen und roten 07er. Die Möglichkeit der Zuteilung eines Saiosonkennzeichens für Fahrzeuge, die gleichzeitig in einem roten Fahrzeugschein eingetragen sind, ist in §28 Abs. 1 StVZO vom Gesetzgeber also ausdrücklich vorgesehen.
Juritisch kann hier übrigens auch gar keine Doppelzulassung vorliegen, da die Amtshandlung einer Eintragung eines Fahrzeugs auf ein rotes Oldtimerkennzeichen k e i n regulärer Zulassungsvorgang ist! Weiterer Vorteil: In der Zeit der Saisonzulassung kann man das Fahrzeug normal nutzen, also auch zur Arbeit fahren, spazieren- oder in Urlaub fahren. Allerdings muß das Fahrzeug dann regelmäßig TÜV- und AU geprüft sein, was für die Sicherheit ein zusätzliches Argument ist und für diese Kombination spricht. Hinzu kommt noch, dass der Kfz-Brief nicht nach 18 Monaten ungültig wird. Wer ihn erhalten möchte, muß sein Fahrzeug spätestens dann ohnehin zulassen, wenn auch nur kurz oder als sogenannte Tageszulassung. Das wiederum ist ein Thema für sich und wird auch allenortes anders gehandhabt <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/sauer.gif alt=sauer>