Re: Kurzgutachten (Allgemein)
Als Antwort auf: Kurzgutachten von Nico/L.E. am 14. Dezember 2001 20:38:31:
Das Gutachten ist eigentlich nur berechtigt, wenn der Unfallgegner bekannt ist. Da dir aber das Kennzeichen des Verursachers fehlt, bleibst du auf deinen Kosten sitzen.. Für ein vollwertiges, von der Versicherung anerkanntes Unfallgutachten musst du etwa 450 DM einrechnen.
Ade Norbi