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sorry, ist doch ein 88 520iA... Gruß (Allgemein)

kalle, Monday, 17.06.2002, 09:20 (vor 8823 Tagen) @ kalle


Als Antwort auf: Wenn Du mal auf e28.de schaust,da ist ein eta mit xenon;hat us front drin... von kalle am 17. Juni 2002 09:18:27:

Und zwar ist das ein 87er eta. Ist bei den Fotostories. Der hat sich die US front eingebaut, und dann xenon vom e 32 eingebaut...
Gruß, Sebastian
Eintragen lassen muß man das sich aber auf jeden fall!

Hai,

Also ich habe noch nie eine Eintragung für Xenon Scheinwerfer gesehen.
Bei den aktuellen Fahrzeugen wird das ja auch nicht eingetragen.

ich hab schon eine Eintragung gesehen, allerdings wars ein E34 und hätte der TÜV etwas Ahnung gehabt, dann hätte er das ganze nicht eingetragen *gg*

Eine Eintragung ist in diesem Falle erforderlich, ansonsten erlischt die BE.
Oben sieht man noch das neueste Rundschreiben vom TÜV, wonach bei Fahrzeugen mit BJ unter 2000 keine Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage erforderlich ist.
Allerdings ist hier im Gutachten auch die Rede von Nachrüstung mit "serienmäßigen" Xenonscheinwerfern, welche es beim E28 ja nicht gab, somit ist eine Bastellösung nötig, die aber aufgrund der Erlöschung der Bauartgenehmigung der bearbeiteten Scheinwerfer nicht legal wäre, der TÜV jedoch trägt in vielen Fällen diese Bastelei ein.
Einzig legal wäre die Nachrüstung von serienmäßigen Scheinwerfern einer anderen Baureihe (E32, E39...) und Einzelabnahme beim TÜV, der Nachteil ist halt dann, dass es nicht mehr original aussieht (E39-SW im E28??), bzw. auch nicht einfach so passt (E32).
Fazit:
Eine Eintragung lässt sich machen, wenn der TÜV-Mann schläft.
CU

Mad



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