Re: Anhängerkupplung (Allgemein)
Als Antwort auf: Anhängerkupplung von Nico Hoffmann am 27. August 2002 08:41:58:
Also, damit kein Durcheinander entsteht:
ohne ABE ( oder Gutachten ) wird Dir kein TÜV, keine Dekra und kein privater Gutachter eine Anhängerkupplung abnehmen. Neben der Einbauanleitung ist die ABE genau so wichtig. Darauf ist eine ABE-Nummer vermerkt. Diese muß mit der ABE-Nummer auf dem Typschild der Kupplung übereinstimmen. Der Rest ist dann reine Formsache, eine AHK muß n i c h t mehr im Kfz-Brief und Kfz-Schein eingetragen werden, es reicht wenn Du die Papiere der Abnahme, auf der alle wichtigen Änderungen und Lasten vermerkt sind, dann im Fahrzeug mitführst.
Mit Glück ist Deine TÜV-Stelle gut mit älteren Unterlagen ausgerüstet, vor Kauf der AHK jedenfalls sollte man da erst mal nachfragen. Alternative wäre hier im Forum. Neue AHK´s wurden längere Zeit im Oldtimermarkt günstig von einem Augsburger Händler als Restpsten angeboten.
Ein Kabel nach vorne ( Blinkerkontrolle ) muß nicht unbedingt gelegt werden, obwohl ich die optische Anzeige, die ja bei den Kontrollleuchten vorgesehen ist, schöner bzw. besser finde. Ohne Kabel wäre das als Alternative eine Akkustikvariante ( Summer ) im Kofferraum, was ebenfalls genehmigt ist.
Bei der Stüztlast ist nur anzumerken, daß diese in den Papieren vermerkt ist und in Form eines Aufklebers gut sichtbar z.B. in der Kofferraumklappe oder auf der Ladekante angebracht werden muß.
Hier steht noch ein E28 mit AHK auf dem Schrott (Standort Memmingen ), ich glaube aber es ist eine feste!
Übrigens paßt keine vom E30, E34 oder E32, ja nicht einmal bei allen E28 ist die AHK identisch s. u. in den Beiträgen.