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Re: Anhängerkupplung (Allgemein)

uwe, Friday, 30.08.2002, 13:49 (vor 8790 Tagen) @ Nico Hoffmann


Als Antwort auf: Anhängerkupplung von Nico Hoffmann am 27. August 2002 08:41:58:


Hi Nico,

heute morgen war ich beim TÜV mit meiner AHK. Die habe ich gebraucht vom Schrott und die Anbauanleitung von Westfalia aus dem Internet.
Der TÜV-Mensch hat sich alles genau angesehen, besonders das Typenschild von der AHK, und hat mir dann die 1800kg (Mit Domstrebe hinten und ABS) eingetragen.
Zusätzlich hab ich mir noch 195/65R15 auf 6,5JX15 H2 sowie 195/65R15 oder 205/60R15 auf 7JX15 H2 LMF eintragen lassen.
Alles zusammen etwas über 70 Eur an Gebühr.
Jetzt muss ich nur noch zur Zulassungsstelle, damit ich auch den Brief und Schein aktualisiert bekomme.

Viele Grüße
Uwe

Hallo,
ich überlege mir die Anschaffung einer Anhängerkupplung. Da mein
Gehalt gerade so reicht, um nicht zu verhungern, müßte ich eine
gebrauchte Kupplung kaufen.
Sie müßte aber abnehmbar sein, zumindest der Kugelkopf.
Nun müssen Anhängerkupplungen vom TÜV eingetragen werden. Wie
läuft das ab, d.h. welche Papiere müßte ich zum TÜV mitnehmen?
Anhänge- und Stützlast wären erst mal zweitrangig, ich schleppe
ja keine Motorjachten durch die Gegend.
Weiß jemand, ob Anhängerkupplungen aus dem E30/E34/E32/... an
den E28 passen (und dort eintragungsfähig sind)?
N.


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