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Hi Marc, hast Du da nicht etwas wichtiges übersehen !? Bitte lesen ! (Allgemein)

Ingo S., Wednesday, 30.04.2003, 21:00 (vor 8552 Tagen) @ Marc


Als Antwort auf: Gewährleistungsrecht bei Autokauf, Infos auch für Laien von Marc am 30. April 2003 18:26:35:


Hallo Marc und alle anderen,

vieles Deiner Ausführungen ist richtig, aber eines ist grundsätzlich zu beachten
bzw. neu geregelt.

Verkauft ein Gewerbetreibender sein Fahrzeug, so hat er sehr wohl eine
Gewährleistungpflicht in dem Sinne, daß er nachweisen muß, daß der Mangel bei
Verkauf nicht vorgelegen hat. Der Käufer kann also behaupten, daß der Mangel
schon bei Übergabe vorhanden war bzw. ein unmittelbares Vorstadium zu diesem
Mangel vorherrschte, der diesen Mangel direkt verursacht hat. Nun muß der
Verkäufer halt beweisen, daß dieses nicht der FAll war. Also auch der Bäcker !
Früher war es halt umgekehrt. Da mußte der Käufer den Nachweis bringen (fast
unmöglich). Wie sichert man sich nun ab ? Der Gewerbetreibende kann durch ein
Gutachten (bei TÜV oder Dekra oder ADAC Prüfstelle bzw. einem anerkannten
Sachverständigen) zumindest eine gewisse Absicherung hervorrufen. Letztlich
mußman wohl die ersten Rechtsfälle abwarten.

Ob meine Ausführungen nun 100% richtig sind, kann ich auch nicht beschwören,
obwohl ich ja als Automobilverkäufer (na, welche Marke wohl ...) etwas besser
geschult sein sollte, als der Durchschnittsbürger.

In Bezug auf unser Hobby mit alten Autos habe ich da auch mal bei der Rechts-
abteilung der IHK angerufen. Dort sagte man mir, daß es als Händler z.B. schon
noch Möglichkeiten gibt, einen Ausschluß der Gewährleistung zu erwirken. Das
kann zum einen durch Zusätze im Kaufvertrag geregelt sein (Motor kurz vor dem
'Exitus', Bremsen an Verschleißgrenze etc.). Je mehr Mängel man also aufführt,
desto eher hat man in einem evtl. späteren Rechtsstreit die Chance, beim Richter
Recht zu bekommen. Auch dürfte bei einem Fahrzeugwert (Kaufpreis) von z.B. 250,-
klar sein, daß es sich hier um kein durchschnittliches Gebrauchtfahrzeug
handelt. Man ist von Seiten der IHK (zumindest der, bei der ich mich erkundigt
habe) relativ sicher, daß es weiterhin Möglichkeiten gibt, 'ganz normal' ältere
Autos zu verkaufen. Wohl gemerkt, das ist ja nur für Händler oder eben Gewerbe-
treibende wichtig. Der Privatmann ist weiterhin geschützt.

Und dann bleibt da letztlich sicher noch der Appel an den gesunden Menschen- verstand: Wird man sich ernsthaft bei einem wenige hundert Euro teuren Auto
mit dem Verkäufer in einen Rechtsstreit begeben ?

Gruß
Ingo



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