Meiner Meinung nach nicht: (Allgemein)
Als Antwort auf: Hi Marc, hast Du da nicht etwas wichtiges übersehen !? Bitte lesen ! von Ingo S. am 30. April 2003 21:00:24:
Hallo Ingo!
Vielen Dank für deine Antwort, ich wäre auch schwer enttäuscht gewesen.
Bin das ganze Wochenende mit dem E12 und Wohnwagen durchs Emsland gedüst 
Schau mal in eure AGBs oder Ankaufverträge, da steht auch der Passus "Gewerbetreibender in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit".
Ein Waschmaschinenhändler muss für eine gebrauchte Waschmaschine Gewährleistung leisten, für ein gebrauchtes Auto nicht. Das bezieht die Beweislastumkehr mit ein. Sonst wäre der Verbaucherschutzgedanke des Gesetzes ja dahin. Denn der gewerblich tätige Bäcker hat von Autos im Normalfall nicht mehr Ahnung als ein angestellter. Das würde dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.
Ansonsten stimme ich mit dir überein. Auch zur Produktbeschreibung. Bei einem Kaufpreis von 250 Euro kann man immer von Bastlerfahrzeug sprechen. Bei Ebay wird aber auch ein fünf Jahre alter Jaguar als Teileträger angeboten. Und DAS ist dann der Schlingel.
Fraglich ist nur, ob abgefahrene Bremsbeläge überhaupt einen Mangel darstellen.
Normaler Verschleiß ist an sich kein Fehler. Aber das überlasse ich wirklich anderen.
Besten Gruß!
Marc