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Re: ABE f. 205/70 ete E28 und Winterreifen (Allgemein)

etaAndy, Saturday, 13.10.2007, 00:18 (vor 6937 Tagen) @ Ulli


Als Antwort auf: Re: ABE f. 205/70 ete E28 und Winterreifen von Ulli am 12. Oktober 2007 23:42:57:

Im Grunde genommen erlischt dadurch die ABE, weil das ist ja kein Mangel im Sinne von kaputt, sondern da sind unzulässige Teile angebaut, und dann gibt's glaube ich 3 Punkte für fahren ohne ABE und dann noch so 50 Euro + Gebühren, und dann kommt natürlich noch die Eintragungsgebühr dazu...
Gruß
Ulli

Äh, Ulli, ich meine da hat sich einiges geändert...
Neue EU Gesetze und so....
Wenn Du nur eine Nummer größer hast und keine anderen Felgen oder halt die falsche Größe, die aber dem originalen Abrollumfang entspricht,
(so wie hier scheinbar vom Ewald erfragt)
dann ist es kein Mangel der der Verkehrsicheheit widerspricht sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Bei Fremdartigen Felgen weiß ich nicht genau.

Früher...bekam man ja pro falschen Reifen (oder abgefahren) 3 Punkte und konnte bei 4 falschen den Führerschein los sein.

Aber all das ist keine Rechtfertigung oder ein Generalfreibrief für diese totale "egal Mentalität" !

Gruß Andy.



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