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Re: Nochmal was zu den 205/70-14 (Allgemein)

Franky, Saturday, 13.10.2007, 16:31 (vor 6936 Tagen) @ Ulli


Als Antwort auf: Ich denke aber doch... von Ulli am 13. Oktober 2007 16:04:55:

Also das muesste schon ein sehr grosser Mangel sein, wenn die ABE erlischt :)
Das wuerde ja heissen, dass alle moeglichen E28 auf einmal nicht mehr fahren duerfen....

Das Auto selber hat ja eine ABE, die bestimmte Rad-/Reifenkombinationen beinhaltet, mit denen das Fahrzeug geprüft und zugelassen wurde.
Wenn man jetzt eine Kombination anschraubt, für die das Fahrzeug nicht geprüft wurde, dann erlischt soweit ich weiß die ABE, und man darf dann lediglich noch einmal auf direktem Weg zum TÜV fahren um die Sache begutachten zu lassen.
Ob man nun die mega Breitreifen aufgezogen hat, oder aber welche, die sich nur geringfügig von den Originalen unterscheiden, macht im Prinzip keinen Unterschied - man hat sicherheitsrelevante Teile gegen solche ausgetauscht, die nicht in der fahrzeugeigenen BE aufgeführt sind, und daher erlischt diese dann.
Und die Sache mit dem Abrollumfang und der Tachoabweichung ist ja in diesem Fall schon Grund genug die Kombination zu verweigern...
Soweit ich weiß wurde das bis jetzt so gehandhabt, was sich, was Andy angesprochen hatte, dieses Jahr alles geändert hat, da bin ich nicht so auf dem Laufenden...

Wie wäre die Sache denn, wenn man den Tacho eines e23 verbauen würde?
Das scheint doch wohl der einzigste Unterschied von e28 zu e23 zusein, oder?
Getriebe und Impulsgeber im Diff. sind doch gleich.
Wäre eine erfolgreiche Abnahme dann möglich?
Ich mag auch die dicken Dinger, ähm Reifen<img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/zwinker.gif alt=zwinker> und hab auch noch nen neuen Satz 205er auf Vorrat.

Wer weiss mehr?


Gruß
Franky


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