Re: 18 Monate Stillegung? (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: 18 Monate Stillegung? von heinrich am 21. Oktober 2007 15:02:58:
Hallo,
ich hab da im Kopf, daß man letztes Jahr nach 18 Monaten Stillegung eines Autos ein Vollgutachten brauchte. Jetzt soll dies erst nach 6 Jahren erforderlich sein. Stimmt das, oder ist das nur ein Floh in meinem Kopf? Wenns stimmt, gilt das dann auch Rückwirkend? Und wo steht das alles?
Gruß Ingo
Sei mit dieser Regelung vorsichtig... mir hat man noch dieses Jahr auf der Zulassung erzählt, dass sie nicht rückwirkend gilt sondern erst für Fahrzeuge die dieses Jahr abgemeldet werden.
Ich war dieses Jahr am Überlegen, ob ich den M5 überhaupt zulasse und nicht lieber ein Jahr überspringe... wäre mit der Auskunft ja dann wohl voll daneben gegangen und mein schöner Brief wär futsch gewesen <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/feuer.gif alt=feuer>