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Re: 18 Monate Stillegung? (Allgemein)

e12e28Ingo, Monday, 22.10.2007, 20:39 (vor 6927 Tagen) @ Roland


Als Antwort auf: Re: 18 Monate Stillegung? von Roland am 21. Oktober 2007 17:49:08:

Hallo,

es gibt keine Stillegungen mehr ,nur noch Ausserbetriebsetzungen.
Auch die Siebenjahresfrist ist inzwischen aufgehoben.
Es gibt praktisch den alten §21(Vollgutachten nach Ablauf der 18Monate)
nicht mehr. Vollgutachten braucht mann nur noch für Importfahrzeuge und
KFZ bei denen die Papiere verloren gegangen sind.
Normale Tüv-Prüfung(§29) reicht zur Zulassung auch nach der 7-Jahresfrist
Auch der Gang zum Tüv(im neuen deutschen Bundesländern Dekra) ist nicht
vorgeschrieben. Mann sich die Prüfrganisation (Dekra, Gtü,Tüv und wie sie alle
heisen) einfach aussuchen.
Die Siebenjahresfrist gilt aber weiterhin für den Brief.Das ist aber nicht das Problem ,man bekommt einfach einen neuen ausgestellt (wahrscheinlich gebühren-
pflichtig)
Kennzeichen sind nach Ausserbetriebnahmen sofort frei, und können max.6 Monate reserviert werden.(Gilt für Abmeldungen ab 01.03.07, davor gilt noch die 18-
Monatsfrist)
Quelle GTÜ.


Danke für die ausführliche Antwort.
Gruß Ingo



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