der brief ist/wäre auch so weg...und noch eins! (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: 18 Monate Stillegung? von M.S. am 21. Oktober 2007 15:23:35:
Hallo,
ich hab da im Kopf, daß man letztes Jahr nach 18 Monaten Stillegung eines Autos ein Vollgutachten brauchte. Jetzt soll dies erst nach 6 Jahren erforderlich sein. Stimmt das, oder ist das nur ein Floh in meinem Kopf? Wenns stimmt, gilt das dann auch Rückwirkend? Und wo steht das alles?
Gruß Ingo
Sei mit dieser Regelung vorsichtig... mir hat man noch dieses Jahr auf der Zulassung erzählt, dass sie nicht rückwirkend gilt sondern erst für Fahrzeuge die dieses Jahr abgemeldet werden.
Ich war dieses Jahr am Überlegen, ob ich den M5 überhaupt zulasse und nicht lieber ein Jahr überspringe... wäre mit der Auskunft ja dann wohl voll daneben gegangen und mein schöner Brief wär futsch gewesen <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/feuer.gif alt=feuer>
...denn du hättest beim anmelden in jedem fall das neue eurodokument bekommen, wo in technischer hinsicht nichts aufgeführt ist - die haltereintragungen auch nicht zu vergessen 
ich bin auch lieber auf nummer sicher gegangen - was jetzt noch erschwerend hinzukommt:
du kannst dir zwar jetzt offenbar wirklich die 7 jahre zeit lassen, aber mußt - wenn du dein kennzeichen behalten willst - dir offenbar jedes jahr eine reservierung (solange gilt die) bei der zulassungsstelle machen lassen. das kostet dann etwa 2,30.-
...erklären wie das funktioniert, konnte man mir auch nicht...ob ich eine erinnerung erhalte, oder ob ich mich da selber melden muß?
wenn ich diesen unfug sehe, was hierzulande alles an bürokratischen schildbürgerstreichen ausgetüftelt wird, wird mir schlecht.
schönen sonntag noch,
chris