Die Euro 2 Aktion E12 und E28 IG für den Eta   |   Online-ETK   |   Online-ETK (modern)
Bild des Tages

wie kann ein 07er aberkannt werden ... (Allgemein)

63er_matthias, Friday, 22.01.2016, 09:23 (vor 3900 Tagen) @ fritz H5S
bearbeitet von 63er_matthias, Friday, 22.01.2016, 09:56

wie kann ein 07er aberkannt werden..

Na wenn du die Voraussetzungen zum 07er liest, kannst du dir die Antwort selbst geben.

Hier ein Auszug aus den Zulassungsvoraussetzungen .....
▪ Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen (es sei denn es besteht Bestandsschutz dann auch jüngere Altfahrzeuge)
▪ Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 StVZO
▪ guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Als Bespiel:
Du hast wegen der Erfüllung der 07er Kriterien für dein Fahrzeug eine rote Nummer bekommen, beginnst aber danach mit nicht zulässigen, verkehrsunsicheren Umbauten z.B. auf 11" Felgen mit 165er Bereifung und Airride Fahrwerk. Wenn du damit im Verkehr erwischt wirst gehts los:
- Stilllegung wegen erloschener Betriebserlaubnis
- Anzeige wegen Versicherungsbetrug
- Anzeige wegen Steuerhinterziehung / Steuerbetrug
- Aberkennung der roten Nummer wegen missbräuchlichem Einsatz
Wenn du damit einen Unfall hast und es ist nur Blechschaden im Spiel, kannst du froh sein. Das wird teuer genug.
Wenn du damit einen Unfall mit z.B. bleibenden Personenschäden verursachst, kannst du zahlen bist du schwarz wirst.

Ich hatte so einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis. (allerdings ohne Unfallverursachung)
Tiefes, cooles, böses Auto und noch coolerer Besitzer.
Als er erwischt wurde und in die "Behördenmühlen" geraten ist, ist ihm seine "Coolness" sprichwörtlich aus dem Gesicht gefallen :-D

Das war jetzt ein Beispiel aus NRWe, mag sein, dass andere Bundesländer anders vorgehen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum