Ich beschrieb ja kein... (Allgemein)
...07er Kennzeichen, sondern ein H ( für historische Fahrzeuge ).
Meine Auflistung für 07er gilt insbesondere auch für das H-Kennzeichen. Mein TÜV-Prüfer hält sich da kategorisch an die 10-Jahres-Regel. Alles, was innerhalb 10 Jahren nach Erstzulassungsdatum hätte verändert werden können, ist, wenn es nicht sicherheitsrelevant und noch "zeitgemäß" erscheint, kein Hindernis für eine H-Zulassung. (Wobei "zeitgemäß" einen sehr dehnbaren Begriff darstellt)
Ich persönlich bin der Auffassung .... aber lassen wir das, das hatten wir alles schon einmal ......