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Re: Papierkrieg (Allgemein)

Eckhard, Friday, 09.01.2004, 00:54 (vor 8308 Tagen) @ MP


Als Antwort auf: Re: Papierkrieg von MP am 09. Januar 2004 00:43:15:


Und so gehen dann manchmal richtige Schätze in Bestzustand unwiederbringlich verloren, aber das ist nun mal leider der Gang der Dinge. Wie unter "autsch" beschrieben, schau ich mir morgen mal einen für mich reservierten E28 bei "Kiesow" an. Vielleicht ist damit ja noch ´was los. Ich werde dann mal berichten, wie kulant hier oben mit rollendem Altmetall und dessen Fans umgegangen wird.

Hübsche Tochter? Das war ein Schlüsselbegriff ;-)

Es gibt seitens der Zulassungsstelle (zumindest hier in HH) einen Antrag "zur Wiedereingliederung und Neuerfassung eines Kraftfahrzeuges nach Stilllegung..."!
Bewaffnet mit einem solchen Antrag kann man den Wagen "erfassen", bei der Zulassungsstelle den Wisch vorlegen und den Wagen wieder zurück auf die Straße holen.
Ich scan einen solchen Antrag demnächst mal ein. Vielleicht könnt Ihr in Euren Ämtern ja mal nachhaken, wenn Ihr alte Schätze retten wollt.

Das ist hier sicher nicht vorgesehen. Es hat schon JAHRE gedauert, bis ich den ersten Tipo abgemeldet bekam, da ich leider bei der Verschrottung noch nichts von diesem Verwertungsnachweis wusste u einfach keinen bekam...
Mit einer eidesstattlichen Versicherung ging es dann endlich, aber selbst damit war ich mehrmals da...

Viele Schrotter machen das aber wohl nur ungern, weil sie wohl lieber mit der Presse als mit Papier arbeiten...

Kann ich gut verstehen. Allein schon wegen der besseren Verdienstmöglichkeiten an den Teilen. Wenn man dann noch das Gedankenspiel wagt, dass vielleicht, möglicherweise, eventuell nicht jede kleine Unterlegscheibe, die man verkauft, versteuert wird...
Mein Stammschrottler hat ne hübsche Tochter... ;o)

Hi,
als ich da heute anrief, um nach den Möglichkeiten zu fragen, da quatschte der Typ doch glatt was von "... die gehen nur in Teile weg, die sind schon sozusagen verwertet".

Kenne ich. Hatte ich mit Uwe schon erlebt.
Hat ja aber auch eine rechtliche Seite, wenn er den Verwertungsnachweis schon ausgestellt hat, ist sicher Feierabend. Rein rechtlich...


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