Re: Willkommen im Club (Allgemein)
Als Antwort auf: Re: Willkommen im Club von Thomas am 17. Juni 2002 12:22:29:
Hallo Marc,
Hallo Thomas,
Das Bild deines E28 dürfte schon ein älteres sein, oder? (...so ganz ohne ASU-Plakette?!).
bis 1997 waren die tda von der AU befreit, die hohen Drehzahlen im Leerlauf killen den Wandler (Überdruck). Du solltest bei der AU darauf achten, dass nach dem aktualisierten Prüfverfahren gearbeitet wird, d.h. lange Pausen zwischen den Gasstösse, usw. OPder die AU irgendwei ganz vermeiden ; )
Ich selbst fahre seit Jahren irgendwie immer nur grüne Autos-mittlerweile kann ich die Farbe nicht mehr sehen...zu Glück ist mein E28 aus mobile.de blau-metallic (ziehmlich hell).
Ist es "saphierblaumetallic"? steht auf dem Radhaus der Beifahrerseite.
Gezahlt habe ich 1.500, hat jedoch einige optische Mängel: Vandalismusschaden Heckdeckel, rechte Türen sind irgendwie wellig (Unfall kann ich ausschließen,
Das kommt oftmals vom Anschlag andere Autotüren auf Parkplätzen.
Spaltmaße stimmen aber), Himmel hat Spuren v. Feuchtigkeit(Ränder-riecht aber nicht muffig). Sonst klasse Substanz. Begeistert hat mich vorher nur die Form, aber nachdem ich die Motorcarakteristik kennengelert habe, war klar: geiles Auto... .
unbedingt! Meiner hat jetzt 335Tkm, Du siehst, ein Langzeitprodukt:
So nun zur Versicherung: Viele Versicherungen (längst nicht alle) kennen sog. Jungtimertarife oder Oldtimertarife für PKWs ab 20 J. Es sind hierbei verschiedene Auflagen von Seiten des Versicherer zu beachten:
teilweise ist der Nachweis eines Alltagsfahrzeuges zu erbringen, oder der PKW muß mit seinem derzeitigen Wert über dem damaligen Neupreis liegen (wird bei Jungtimern jedoch schwer). Wie auch immer, eine Anfrage ist lohnend: ich werde ab 01.01.2003 meinen 524 td im Rahmen der Haftpflicht ganze 181,--/jährlich zahlen.
Musst Du einen Zweitwagen vorweisen, oder geht es auch ohne?Gute Fahrt Thomas
Hallo Thomas, oftmals ist ein Zweitwagen f.d.Jungtimerversicherung erforderlich (kleines Vers.Kennzeichen reicht leider nicht, das habe ich schon versucht). Der Nachweis für das Alltagsfahrzeug muss i.d.R. nur einmalig erbracht werden (bei Versicherungsbeginn), danach nicht mehr(!). Vieleicht hast Du ja noch ein Winterauto oder so...
Zu den einzelnen Tarifen gibt es Auskunft in der OLDTIMER-Markt (die entsprechende Ausgabe habe ich bislang noch nicht gefunden).
Also dann, bis dahin...
Marc