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Standheizung (Allgemein)

Jochen, Monday, 04.11.2002, 00:16 (vor 8725 Tagen) @ wolfi


Als Antwort auf: Re: Kaufberatung 535 E28- Blödsinn Standheizung von wolfi am 03. November 2002 18:13:49:


Hallo zusammen,
Also mal zur Klärung:
Das mit der Kerze ist Schwachsinn!Den Tüv interessiert nicht die Kerze sondern die Brennkammer!Diese muß nach 10Jahren erneurt werden(wird durch einen Siegel mit Datum auf der Standh. vermerkt),Kosten ca. 300€.
Das Ganze hat sogar noch einen Grund,denn falls die Brennkammer durchbrennt oder undicht wird,kommen Abgase ins Fahrzeuginnere und / oder könnte der ganze Mist mitsamt dem Auto abfackeln!
Das ganze gilt also der Betriebsicherheit und ist keine Schikane vom TÜV.
Habe aber gehört,das FZ die vor Inkrafttreten dieser Regelung die Standheizung eingetragen bekommen haben,davon befreit sind.Bin mir aber nicht ganz sicher!
Außerdem könnte es sein das Wasserheizungen auch nicht davon betroffen sind,da sie keine direkte Verbindung zum Innenraum haben und das eindringende Wasser die Flamme löschen würde?hier sollte mal beim TÜV nachgehakt werden.
Grundsätzlich gilt aber,was eingebaut und eingetragen ist ,muß korrekt funktionieren und den Vorschriften entsprechen.
Gruß J.



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